Härtefallregelung: Bis zu acht Milliarden Euro für Einrichtungen in Not
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Bund und Länder haben sich auf einen Härtefallregelung geeinigt, um den Einrichtungen im Gesundheitswesen in Not zusätzliche Hilfen bereitzustellen. Der zehnseitige Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Mit den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds solle eine Härtefallregelung finanziert werden..
Deutsches Ärzteblatt
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