Haftstrafe für Berliner Anästhesisten nach Tod einer 59-Jährigen bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen einen Berliner Anästhesisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt und das Urteil ist damit rechtskräftig…

30. Oktober 2026
  • QM

Die Verurteilung eines Berliner Facharztes für Anästhesiologie wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf am 6. Oktober die Revision des Angeklagten und stellte keine Rechtsfehler zu dessen Nachteil fest.

Das Landgericht Berlin hatte den damals 78-jährigen Mann im August des vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Patientin, eine 59-Jährige, starb 2020 infolge eines Eingriffs wegen eines Rückenleidens.

Der behandelnde Orthopäde hatte den Anästhesisten hinzugezogen, um die Frau in Vollnarkose zu versetzen. Die Patientin habe einen Atem- und Herzstillstand erlitten, den der Arzt nicht sofort bemerkt haben soll. Minutenlang sei sie ohne Sauerstoffversorgung geblieben.

Nach Überzeugung der Richter lasten dem Mediziner mit deutscher und bulgarischer Staatsangehörigkeit mehrere Versäumnisse an. Unter anderem sei die Patientin nicht über die Risiken einer Vollnarkose und mögliche Alternativen aufgeklärt worden.

Quelle:
aerzteblatt.de

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