Hebammengeleitete Geburt im Krankenhaus: G-BA schafft bundesweiten Qualitätsrahmen

Mit der neuen QHKS-RL legt der G-BA erstmals bundesweit einheitliche Mindestanforderungen für hebammengeleitete Geburten im Krankenhaus fest. Die Richtlinie regelt Betreuung, ärztliche Einbindung und Qualitätskontrolle…

10. April 2026
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Der G-BA schafft mit einer neuen Richtlinie erstmals einen verbindlichen bundesweiten Rahmen für die Qualitätssicherung hebammengeleiteter Geburten im Krankenhaus. Das Gremium bestimmt Mindest-Regeln für die Organisation, die Abläufe und das Personal. Es legt die Bedingungen für das Angebot der Kliniken fest.

Die Regelung richtet sich an Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft, bei denen ein natürlicher Geburtsverlauf zu erwarten ist und deren Kinder voraussichtlich gesund zur Welt kommen. Zentrales Merkmal ist die kontinuierliche Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme ab Beginn der Eröffnungsphase.

Zugleich verlangt die Richtlinie, dass Kliniken bei Bedarf jederzeit ärztliche Expertise einbinden können. Das Krankenhaus muss eine ärztliche Konsultation ermöglichen, wenn die Schwangere dies wünscht oder wenn Anzeichen für Abweichungen vom physiologischen Geburtsverlauf auftreten. Falls nötig, muss die Klinik den Übergang in eine ärztlich geleitete Geburt organisieren.

Der Beschluss konkretisiert auch die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für hebammengeleitete Kreißsäle. Er benennt medizinische Bedingungen für diese Form der Geburt und regelt Folgen für Kliniken, die die Anforderungen nicht erfüllen. Der G-BA will zudem prüfen, ob die Qualitätsziele erreicht werden oder ob er die Richtlinie anpassen muss. Grundlage der Beratungen waren unter anderem Kriterienkataloge von Hebammenverbänden.

Quelle:
aok.de

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