Pressemeldung

Heilig-Geist-Hospital Bingen stellt Antrag auf vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH hat am 6. Mai 2026 einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Bingen gestellt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und Rechtsanwalt Jens Lieser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt…

11. Mai 2026
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Das Ziel des Verfahrens ist die Schaffung einer Fortführungslösung.

„In den kommenden Monaten werden wir einen strukturierten und zukunftsgerichteten Investorenprozess aufgleisen, um eine Perspektive für das Haus zu schaffen. Gemeinsam arbeiten wir an einer Lösung, die im Interesse der Gläubiger ist und gleichzeitig auf Gewissheit für Mitarbeiter und Patienten gerichtet ist“, so Jens Lieser (LIESER Rechtsanwälte), gerichtlich bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter.

Das Heilig-Geist-Hospital Bingen steht wie viele Häuser der Grund- und Regelversorgung in Deutschland vor massiven strukturellen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Lage im Gesundheitswesen hat sich in den vergangenen Jahren signifikant verschlechtert. Die stationären Fallzahlen liegen dauerhaft unter dem Niveau vor der Pandemie, während gleichzeitig die Kosten für Personal, Energie und Sachleistungen überproportional steigen. 

Reformveränderungen, ambulante Leistungsverlagerung ohne auskömmliche Refinanzierung und unzureichende Investitionen führen zu einer strukturellen Unterdeckung, die das Heilig-Geist-Hospital Bingen in wirtschaftliche Schieflage gebracht hat. 

Michael Gutendorf führt das Haus als Geschäftsführer, er sagt: „Die überwiegende Mehrheit der Krankenhäuser erwirtschaftet negative Jahresergebnisse. Diese Entwicklung ist auf strukturelle Defizite zurückzuführen: Rückläufige Fallzahlen seit der Pandemie, Leistungsverschiebung ohne adäquate Vorhaltefinanzierung und gleichzeitige Kostensteigerungen machen es für Häuser unserer Größe schwierig. Über das vorläufige Insolvenzverfahren wollen wir eine Struktur finden, die zu den Reformplänen des Bundes passt und damit zukünftig Bestand hat.“

Für Patienten und Mitarbeiter ändert sich im laufenden Betrieb nichts. Der klinische Alltag wird vollumfänglich aufrechterhalten, Eingriffe und Untersuchungen finden wie geplant statt und alle Fachabteilungen stehen weiterhin zur Verfügung. Die Gehälter für Mitarbeiter sind zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens abgesichert, im Rahmen des vorläufigen Abschnitts über das Insolvenzgeld.

„Unser Fokus liegt auf der Erarbeitung einer Investorenlösung, die eine komplette Übernahme und eine wirtschaftlich tragfähige Fortführung des Hauses ermöglicht. Unser Ziel ist dabei, das Haus in seiner Gesamtheit in eine zukunftsfähige Trägerstruktur zu übergeben und Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu gehört auch, dass wir das Leistungsspektrum prüfen und auf die gesundheitspolitischen Anforderungen und Vorgaben von morgen zuschneiden“, so Prof. Dr. Jörg Risse (Vicondo Healthcare GmbH), der den Investorenprozess begleitet.

Das Heilig-Geist-Hospital war zuvor Teil der Marienhaus-Gruppe und in deren Konzernstruktur eingegliedert. Seit Abschluss eines Restrukturierungsverfahrens Ende 2024 sind die Stadt Bingen und der Landkreis Mainz-Bingen zu gleichen Teilen Gesellschafter. Die Engagements der Gesellschafter sowie auch der Stiftung Heilig-Geist-Hospital haben zusammen mit den Restrukturierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre zu einer stabilen Lage für das Haus geführt, aus der heraus nun langfristige und wirtschaftlich tragfähige Lösungen entwickelt werden müssen. Durch die Herauslösung aus der Konzernstruktur musste das Krankenhaus als kleiner ländlicher Grundversorger eigene Strukturen in unter anderem Verwaltung und IT integrieren, die für das Haus hohe und nicht refinanzierbare Kosten bedeuten. Zusammen mit den externen Branchenfaktoren und neuen Entwicklungen in der Gesetzeslage, wie beispielsweise der erst seit April 2026 geplanten Kürzungen für das Pflegebudget, entsteht für das Heilig-Geist-Hospital eine mit Blick auf die weitere Wirtschaftsplanung zusätzlich angespannte Lage, die einen neuen rechtlichen Verfahrensschritt erfordert.

Andere Gesellschaften, wie das MVZ und die Servicegesellschaft, sind von dem Verfahren nicht umfasst. 

Quelle:
heilig-geist-hospital.de

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