Hessen streitet mit Asklepios und Rhön über Investitionsverantwortung am UKGM
Das UKGM hat vereinbarte Landesmittel nicht vollständig abgerufen. Asklepios sieht sich laut Staatssekretär nicht in der Verantwortung, zusätzliche Eigenbeiträge zu leisten…
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Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) hat die im Zukunftsvertrag Plus vereinbarten Landesmittel in den vergangenen Jahren nicht vollständig abgerufen. Gleichzeitig lehnt der Mutterkonzern Asklepios laut Staatssekretär Christoph Degen zusätzliche Eigenbeiträge ab. Der Investitionsstau wächst.
Im März 2023 einigten sich Land Hessen und der Rhön/Asklepios-Konzern auf einen neuen Zukunftsvertrag. Das Land sagte jährlich steigende Investitionsraten zu, beginnend mit 48,15 Millionen Euro. Die Gesamtsumme über zehn Jahre beträgt 850 Millionen Euro, 50 Millionen mehr als im Vorgängervertrag. Die Klinik verpflichtete sich, 23,5 Millionen Euro in Geräte und Bauvorhaben zu investieren. Eine Sicherheitsklausel erlaubt Nachbesserungen bei hoher Inflation. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen, Ausgliederungen bedürfen der Zustimmung des Landes.
Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) erklärt, das Land stelle die Mittel verlässlich bereit. Die unvollständige Abrufung liege an kapazitiven, organisatorischen und projektbezogenen Problemen auf Seiten des Klinikums. Gremmels hat sowohl Rhön als auch Asklepios zu Gesprächen gebeten, beide gelten als Eigentümer des UKGM. Diese Gespräche haben laut Bericht zwei Monate nach der Ankündigung noch nicht stattgefunden.
Der Grünen-Abgeordnete Daniel May wirft der Landesregierung Untätigkeit vor. Rhön und Asklepios hielten den Vertrag nicht ein, die Beschäftigten trügen die Folgen. May fordert, den Finanzminister in die Verhandlungen einzubeziehen. Eine Rückabwicklung der Privatisierung steht als Option im Raum.
Gremmels verweist auf den strukturellen Unterschied. Die Uniklinik Frankfurt befinde sich zu 100 Prozent in öffentlicher Hand, das UKGM hingegen sei vor rund 20 Jahren privatisiert worden. Ungleiches müsse ungleich behandelt werden. Ob Asklepios oder Rhön zum Jahresende das vertraglich vereinbarte Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, bleibt offen.
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