Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe: Bundesumweltminister will Grundgesetz anpassen
Hitzeschutz soll ins Grundgesetz: Umweltminister Schneider plant, Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in die Pflicht zu nehmen, doch der Weg zur nötigen Zweidrittelmehrheit ist politisch steinig…
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Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will den Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern. Damit sollen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zuständig werden. Einen konkreten Vorschlag zur Grundgesetzänderung hat Schneider für das zweite Halbjahr 2026 angekündigt.
Derzeit fehlt dem Bund die verfassungsrechtliche Grundlage, um Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder Beschattung auch als Modellprojekte zu finanzieren. Genau das will Schneider ändern.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Das schließt die Stimmen der Linken ein, mit der die Union nach eigener Aussage nicht zusammenarbeiten will. Schneider erwartet deshalb eine harte politische Auseinandersetzung. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist lediglich vereinbart, die Einführung einer solchen Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich bislang nicht klar positioniert. Regierungssprecher Sebastian Hille mahnte, die formale Frage der Grundgesetzänderung nicht zur zentralen zu machen.
Unterstützung erhält Schneider vom Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Er beziffert das Potenzial auf 30 Milliarden Euro für solarstrombetriebene Klimaanlagen in Pflegeheimen und Krankenhäusern und fordert, die Verfassungsänderung bereits in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause Anfang September zu beschließen. Brysch nennt 5,8 Millionen Krankenhauspatienten und 800.000 Pflegeheimbewohner als besonders schutzbedürftige Gruppen.
Schneider betont zudem die soziale Dimension: Geringverdiener und vulnerable Gruppen seien bei Hitze stärker gefährdet. Fehlender Klimaschutz koste die Wirtschaft täglich rund 500 Millionen Euro.
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