Höchstarbeitszeiten in Kliniken: Zwischen Notwendigkeit und Grenzen

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstarbeitszeit im Gesundheitswesen, um Überlastung zu vermeiden und die Patientenversorgung sicherzustellen. Trotz Ausnahmen bei Engpässen sind Ruhezeiten unverzichtbar. Dokumentation und Ausgleich helfen, Belastungen zu reduzieren und die Qualität der Arbeit langfristig zu erhalten.

18. Februar 2025
  • Personal
  • QM


Die Höchstarbeitszeit ist ein zentrales Thema im Gesundheitswesen. Ärztinnen, Pflegekräfte und anderes Personal arbeiten unter hohen Belastungen, weshalb gesetzliche Regelungen unerlässlich sind. Das Arbeitszeitgesetz macht klare Vorgaben: Die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Eine feste monatliche Höchstarbeitszeit gibt es jedoch nicht.

Ruhezeiten sind wichtig für die Erholung der Beschäftigten. Grundsätzlich muss nach einer Schicht eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann diese verkürzt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich stattfindet.

Personalmangel bringt Krankenhäuser oft an ihre Grenzen. Dennoch darf der Arbeitgeber die Beschäftigten nicht unbegrenzt einsetzen. Überschreitungen der Höchstarbeitszeit müssen gut dokumentiert und ausgeglichen werden, um eine dauerhafte Überlastung zu vermeiden. Nur so kann sowohl die Gesundheit des Personals als auch eine sichere Patientenversorgung gewährleistet werden…

Quelle:

rechtsdepesche.de


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