Holetschek: Bayern setzt neue Dokumentations- und Berichtspflicht der Ampel-Koalition für Einrichtungen des Gesundheitswesens aus

29. November 2021
  • Politik

Bayerns Gesundheitsminister: Neues Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition schafft gewaltige Bürokratie

Der Freistaat erlässt mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht gemäß § 28b Abs. 3 S. 7 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Rettungsdienste. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Die seit heute geltende Berichts- und Dokumentationspflicht des neuen IfSG für medizinische und pflegerische Einrichtungen wird in Bayern vorerst nicht umgesetzt. Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht, besonders angesichts der vollen Praxen und Krankenhäuser.“ …

Quelle:

stmgp.bayern.de


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