Hybrid-DRG 2025: Neuer Leistungskatalog und optimiertes Abrechnungsverfahren starten
Ab Januar 2025 tritt eine neue Vergütungsvereinbarung für Hybrid-DRG in Kraft, die den Leistungskatalog um zehn neue Leistungen erweitert und die Abrechnung auf monatlicher Basis vereinfacht. Die Umstellung bringt neue Abrechnungswege, wie die 1-Click-Lösung über KIM oder den Upload im KVNO-Portal, mit sich.
- Ökonomie
Mit dem Start der neuen Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung ab 1. Januar 2025 wird der Leistungskatalog für sektorengleiche Vergütung um zehn Leistungen erweitert, und der OPS-Katalog erhält ein Update. Leistungen, deren Operationsdatum nach diesem Datum liegt, sind über das neue Abrechnungsverfahren abzurechnen, das erstmals eine monatliche Abrechnung ermöglicht. Die KV Nordrhein bietet hierfür eine benutzerfreundliche 1-Click-Lösung über KIM oder alternativ den Upload im KVNO-Portal. Übergangsweise werden Hybrid-DRG-Leistungen bis Ende 2024 weiterhin über Pseudo-GOP und Quartalsabrechnung abgewickelt. Anwender sollten sicherstellen, dass ihre Praxissoftware den neuen Abrechnungsweg unterstützt, oder auf manuelle Erfassung zurückgreifen. Weitere Informationen und Unterstützung werden im neuen Jahr bereitgestellt…
kvno.de
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