Hybrid-DRG 2026: Der Bewertungsausschuss hat das InEK und das InBA mit der Datenerhebung beauftragt
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 3. Juli 2025 die Weichen für die Vergütung der Hybrid-DRG im Jahr 2026 gestellt. Das InEK und die InBA wurden beauftragt, bis Ende September spezifische Kennzahlen zu liefern. Grundlage sind Daten aus dem Jahr 2024 sowie aus der vertragsärztlichen Versorgung. Fälle mit PCCL ≥ 3 oder einer längeren Verweildauer sind ausgeschlossen. Die Berechnung erfolgt nach festen Formeln, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
- Ökonomie
Mit Beschluss vom 3. Juli 2025 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 5a SGB V die operative Grundlage für die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG-Vergütung im Jahr 2026 gelegt. Beauftragt wurden das InEK sowie das Institut des Bewertungsausschusses (InBA), die erforderlichen Kennzahlen bis spätestens 26. September 2025 zu ermitteln und bereitzustellen.
Die Datenerhebung stützt sich auf Fallzahlen und Kostendaten aus dem Jahr 2024, die gemäß § 21 KHEntgG sowie § 17b KHG bereitgestellt werden. Zudem fließen Daten aus der vertragsärztlichen Versorgung sowie aus dem ambulanten Operieren im Krankenhaus ein. Um eine homogene Datenbasis zu gewährleisten, werden bestimmte Fallgruppen systematisch ausgeschlossen. Dazu zählen Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren, Menschen mit Behinderungen, Fälle mit Kontextfaktoren oder unbewerteten Zusatzentgelten sowie alle Fälle mit einem Patient Clinical Complexity Level (PCCL) von drei oder höher oder einer Verweildauer von mehr als zwei Tagen.
Die Berechnung der Hybrid-DRG erfolgt nach einem standardisierten Schema, das zwischen Operationen differenziert, die bereits 2024 einbezogen wurden, und solchen, die erst 2025 oder 2026 integriert werden. Dabei fließen die Fallwerte und Fallkosten anteilig in die Kalkulation ein. Zusätzlich werden Sachkosten und Implantatkosten separat berücksichtigt.
Mit dem aktuellen Beschluss stellt der Bewertungsausschuss sicher, dass die Entwicklung der Hybrid-DRG auf einer validen, einheitlichen und überprüfbaren Grundlage erfolgt. Dadurch wird für Krankenhäuser, Kassen und Politik Transparenz geschaffen – ein entscheidender Schritt zur sachgerechten Ausgestaltung der hybriden Leistungsvergütung im kommenden Jahr.
G-BA

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