Hybrid-DRG 2026: Kalkulationsvorgaben verabschiedet

Die Hybrid-DRG nimmt Gestalt an. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Kalkulationsgrundlagen für das Jahr 2026 festgelegt. Künftig werden neue Leistungen wie kardiologische und gefäßmedizinische Eingriffe hybrid vergütet. Das neue Fallpauschalmodell wird von InEK und InBA auf Basis ambulanter und stationärer Kostendaten entwickelt. Die finale Entscheidung fällt im Herbst.

11. Juli 2025
  • Ökonomie


Der erweiterte Bewertungsausschuss hat nun die Rahmenvorgaben für die Kalkulation der Hybrid-DRG für das Jahr 2026 beschlossen. Dies wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einer Mitteilung bestätigt. Bereits im April hatte das Gremium eine Auswahl von Leistungen definiert, die künftig über die Hybrid-DRG abgerechnet werden sollen. Neu aufgenommen wurden unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe und perkutane Gefäßinterventionen.

Die Kalkulation der neuen Fallpauschalen übernehmen das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeinsam. Dabei sollen Kosten aus dem stationären und dem ambulanten Bereich einfließen.

Ein abschließender Beschluss über die Hybrid-DRG wird jedoch erst im September erwartet. Grund dafür ist die laufende Überarbeitung des DRG-Katalogs, deren Ergebnisse für die abschließende Kalkulation unerlässlich sind. Über den Umfang und die Vergütung der Hybrid-DRG entscheidet der Bewertungsausschuss im Herbst.

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Quelle:

aerzteblatt.de


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