Hybrid-DRG 2026: Neue Regeln, bekannte Fallstricke für Anästhesie
Hybrid-DRG verändern die Abrechnung anästhesiologischer Leistungen grundlegend. Der Überblick zeigt, was enthalten ist, wo Ausnahmen gelten und welche Neuerungen 2026 relevant werden…
- Ökonomie
Mit der Einführung der Hybrid-DRG nach § 115f SGB V gelten für ambulant durchführbare Operationen neue Abrechnungsregeln. Die Fallpauschale deckt sämtliche unmittelbar mit dem Eingriff verbundenen ärztlichen Leistungen ab, einschließlich der Anästhesie. Separate Abrechnungen sind in der Regel ausgeschlossen. Das Honorar wird einmalig abgerechnet und intern zwischen Operateur und Anästhesie aufgeteilt. Berufsverbände empfehlen dafür feste Orientierungswerte, lassen aber praxisindividuelle Anpassungen zu.
Präanästhesiologische Untersuchungen, Grundpauschalen, Sachkosten und postoperative Leistungen am OP-Tag gelten als vollständig abgegolten. Eine Ausnahme besteht nur in eng definierten Fällen über die GOP 05311, etwa bei abgesagten Eingriffen oder fehlender Narkosefähigkeit mit längerer Verschiebung. Ab 2026 wird der Hybrid-DRG-Katalog deutlich erweitert und differenzierter ausgestaltet. Gleichzeitig bleiben Sachkosten Bestandteil der Pauschalen. Neue organisatorische Regelungen, etwa zusätzliche Auszahlungsläufe, sollen die Liquidität verbessern.
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