Hybrid-DRG 2027: Kliniken warten auf finalen Katalog und Vergütung

Die Vereinbarung zu den Hybrid-DRG 2027 steht, doch Leistungskatalog und Vergütungsbeträge sind noch nicht final. Technische Änderungen betreffen unter anderem Nachbehandlung, Kontextfaktoren und Behandlungszeitraum…

5. Oktober 2026
  • Ökonomie

Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2027 liegt vor. Zwei zentrale Bestandteile fehlen jedoch noch: der endgültige Leistungskatalog und die konkreten Vergütungsbeträge. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung wollen beide Anlagen spätestens bis zum 30. Oktober 2026 vereinbaren.

Die bereits getroffene Leistungsauswahl führt den Katalog von 2026 im Wesentlichen fort. Neue Leistungsbereiche oder Fachgruppen kamen bislang nicht hinzu. Änderungen bleiben dennoch möglich, etwa durch die endgültige DRG-Definition und die OPS-Systematik. Eine belastbare Erlössimulation für 2027 ist daher noch nicht möglich.

Mehrere technische Regeln stehen dagegen fest. Krankenhäuser können für eine postoperative Nachbehandlung innerhalb von 21 Tagen nach Entlassung künftig separat 30 Euro abrechnen. Zudem bindet die Vereinbarung die relevanten Kontextfaktoren enger an das aG-DRG-System. Für die Zuordnung zu einer Hybrid-DRG zählt damit die vollständige Grouperlogik mit Diagnosen, Prozeduren und Kontextfaktoren.

Auch der vergütete Behandlungszeitraum wird klarer abgegrenzt. Für Krankenhäuser rückt damit neben der Vergütung die Prozessgestaltung in den Fokus. Wirtschaftliche ambulante Versorgung verlangt passende Aufnahme-, Behandlungs-, Überwachungs- und Entlassungsstrukturen. Ende Oktober sollen die noch offenen Rahmenbedingungen feststehen.

Quelle:
rinke-henssler.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.