Hybrid-DRG 2027: Neue Vereinbarung beschlossen, inhaltlich aber keine Änderungen
GKV-Spitzenverband, DKG und KBV haben eine Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2027 geschlossen. Inhaltlich bleibt alles beim Alten…
- Ökonomie
GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und KBV haben eine Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für das Jahr 2027 geschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Die neue Vereinbarung löst die Regelungen für 2026 ab, die der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss am 3. Juli 2025 beschlossen hatte.
Inhaltlich ändert sich nichts. Die Vertragspartner haben lediglich redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgenommen.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.