Hybrid-DRG jetzt abrechenbar

Die Abrechnungsmodalitäten für neue Hybrid-DRG bei ambulanten Operationen wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt

15. März 2024
  • Ökonomie

Die Abrechnungsmodalitäten für neue Hybrid-DRG bei ambulanten Operationen wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt. Rückwirkend zum 01. Januar 2024 tritt diese Vereinbarung in Kraft…

Quelle:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)


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