Hybrid-DRG jetzt abrechenbar
Die Abrechnungsmodalitäten für neue Hybrid-DRG bei ambulanten Operationen wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt
15. März 2024
- Ökonomie
Die Abrechnungsmodalitäten für neue Hybrid-DRG bei ambulanten Operationen wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt. Rückwirkend zum 01. Januar 2024 tritt diese Vereinbarung in Kraft…
Quelle:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)