Hybrid-DRG und AOP-Leistung: Ein wirtschaftliches Wahlrecht für Krankenhäuser?
Große Teile der medizinischen Behandlungen, die bisher stationär erbracht werden, gehört in die ambulante Versorgung
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Große Teile der medizinischen Behandlungen, die bisher stationär erbracht werden, gehört in die ambulante Versorgung. Das zeigt der Befund des iGES-Gutachten vom März 2022, das das Ambulantisierungspotenzial mit 4,3 Millionen Fällen beziffert hat. Daraufhin veranlasste der Gesetzgeber, dass mehr Anreize für die Zunahme von ambulanten Behandlungen gesetzt werden…
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