Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2025

Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2025

20. Dezember 2024
  • Ökonomie


Die Vertragspartner nach § 115b Abs. 1 Satz 1 SGB V (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung) haben eine abgeschlossen.  Die Vereinbarung nebst Entgeltbeträgen stellt das InEK Ihnen ab sofort zur Verfügung…

Quelle:

g-drg.de


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