Hybrid-DRG: Wie das Gesundheitssystem flexibler und patientenorientierter werden soll
Das Hybrid-DRG-System in Deutschland ermöglicht durch eine kombinierte Abrechnung stationärer und ambulanter Leistungen flexiblere Versorgungsmodelle, doch die Umsetzung verlangt fortlaufende Optimierungen und Kooperation zwischen Fachgesellschaften, Kostenträgern und Gesundheitseinrichtungen.
- Ökonomie
Das Hybrid-DRG-System, basierend auf § 115f SGB V, wurde 2023 mit der Einführung von zwölf Hybrid-DRGs umgesetzt und erlaubt die Abrechnung medizinischer Leistungen sowohl stationär als auch ambulant. Es zielt darauf ab, durch flexiblere Sektorengrenzen eine effizientere und patientenorientierte Versorgung zu fördern. Der Vertrag über die Abrechnung hybride Leistungen stellt einen wichtigen Reformschritt dar, auch wenn offene Fragen in der Praxis bestehen, etwa zur Berechnung der Leistungen und zur genauen Abgrenzung der Versorgung. Eine 2025 geplante Selbstverwaltungsvereinbarung soll das System durch Einbindung weiterer medizinischer Eingriffe und Präzisierungen im Abrechnungssystem ausweiten. Um die Weiterentwicklung zu unterstützen, sind gemeinsame Workshops und ein Positionspapier geplant, das unter Einbezug der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie (DGVS) und anderer Fachverbände die wissenschaftliche Basis für die Integration weiterer Prozeduren schaffen soll. Ergänzend sind umfassende Kostenanalysen, etwa durch Echtdaten aus spezifischen Fachbereichen, vorgesehen, um die Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit weiter zu optimieren. So kann das Hybrid-DRG-System langfristig für eine nachhaltige und integrierte Gesundheitsversorgung etabliert werden…
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