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Hybrid-DRGs 2025: EBM-Abrechnung der Anlage 1 nicht möglich? Denkfehler oder Absicht?

Undeutliche Formulierung im KHVVG und in der Hybrid-DRG-Verordnung lässt Abrechnungschaos für 2025 befürchten

24. Dezember 2024
  • MD
  • Ökonomie


Ab dem 01. Januar 2025 wird der Hybrid-DRG-Katalog auf insgesamt 22 abrechenbare Fallpauschalen erweitert. Schon im Jahr 2024 traten vereinzelt die im Folgenden aufgeführten Abrechnungsprobleme auf, die meistens auf dem kleinen Dienstweg zwischen Krankenhaus und Krankenkasse pragmatisch gelöst wurden. Die Hoffnung, in einem lernenden System würde sich zeitnah etwas ändern, hat sich leider nicht erfüllt. Durch die wieder einmal zur Regel gewordene, sehr späte Veröffentlichung der Hybrid-Preise sowie der Abrechnungsdetails (Postoperative Versorgung im Krankenhaus/Zusatzentgelte bei der H41* usw.) am letzten Tag der Vorweihnachtswoche werden Krankenkassen und Krankenhäuser wieder einmal genötigt, in kürzester Zeit die Probleme zu lösen und voraussichtlich mit Übergangslösungen zu leben. Soviel zur Entbürokratisierung und zu unnötigen Kosten.

Quelle:

Kaysers Consilium GmbH


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