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Hybrid-DRGs 2025 mit vielen Überraschungen: Alles wird komplizierter!

die Preise bereits am 10. Juli

4. Februar 2025
  • MD
  • Personal
  • Ökonomie


Kurz vor Weihnachten war es so weit! Die Hybrid-DRG-Preise für 2025 wurden veröffentlicht. Zwar wurden laut InEK an die Selbstverwaltung übermittelt, aber es brauchte aufgrund vieler Detailregelungen in der Vergütungsvereinbarung 2025 für die Veröffentlichung noch bis zum 18. Dezember.

Was überrascht: Einen für die normale Hybrid-DRG und einen für die Hybrid-DRG plus postoperative Nachbehandlung. Aber auch ein Zusatzentgelt wurde für 2025 für die Hybrid-DRGs H41M und H41N vereinbart. Die Abrechnung fällt auch hier äußerst kniffelig aus, zeigt aber auf, welche Fragen die Selbstverwaltung in Zukunft noch lösen muss. 

Denn in den nächsten vier Jahren wird eine durch das KHVVG angestrebt, um die stationären Krankenhausfälle um ca. 10 – 15 Prozent zu reduzieren.  

Zwar dürften nach dem die meisten Kliniken die Abrechnung der Hybrid-DRGs jetzt technisch meistern. Die oben genannten Neuerungen für 2025 können jedoch noch nicht zum 01.01.2025 umgesetzt werden. 

Die für 2025 kommen auch mit geänderten Gruppierungsregeln. Deshalb treten inhaltliche, organisatorische und abrechnungsrelevante Probleme und Fragen auf, die wir in diesem Seminar thematisieren und lösen wollen:

  • Wie werden die neuen Hybrid-DRGs 2025 angesteuert?
  • Welche Ein- und Ausschlusskriterien gibt es?
  • Wann beginnen die Leistungen für eine Hybrid-DRG?
  • Was darf ich bis zur Indikationsstellung noch ambulant abrechnen?
  • Welche Leistungserbringer rechnen wann mit wem wie ab?
  • Welche Leistungen sind in der Hybrid-DRG enthalten? Welche nicht?
  • Wie werden diese vergütet? Was steht in der Vergütungsvereinbarung 2025
  • Kann man alternativ ambulant abrechnen?

Zudem gibt es eine zum 01. Januar 2025, in dem u. a. auch internistische Prozeduren für die Gastroenterologie enthalten sind. Wir stellen Ihnen u. a. diese OPS/ICD-Konstellationen auf der Basis von anonymisierten Krankenhausdaten vor und erläutern, wann diese wie abzurechnen sind – und wann gerade nicht.

wir Ihnen am 07. Februar 2025 in einem halbtägigen Seminar (09:00-12:15 Uhr) die gesetzlichen Regelungen sowie die Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner

Was an diesem Tag bereits bekannt ist, wird auch in Simulationsrechnungen präsentiert. Was ggf. später kommen sollte, liefern wir unaufgefordert nach!

ZIELGRUPPE

Mitarbeiter/-innen des Medizincontrollings, Kodierfachkräfte, Fachärzt/-innen des Krankenhauses; Krankenhausleitung und Abrechnungsmitarbeiter/-innen, Krankenkassenmitarbeiter/-innen

Wichtiger Hinweis:

Nicht für niedergelassene Ärzt/-innen, da Begriffe des DRG-Systems vorausgesetzt werden und die Abrechnung anders erfolgt als bei Krankenhäusern!

Details

Halbtägiges Seminar:  07. Februar 2025

Schulungszeit:            09:00 – 12:15 Uhr                              

Teilnahmegebühr ONLINE-SEMINAR oder LIVESTREAM

490,00 Euro pro Person zzgl. 19% Umsatzsteuer

Buchen Sie alternativ oder zusätzlich:

  • Als Video on Demand und im Dateiformat: 990 € zzgl. Umsatzsteuer für alle Mitarbeiter/-innen Ihres Krankenhauses
Quelle:

Kaysers Consilium GmbH


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