Hybrid-DRGs 2026: Kliniken verlieren, Kassen setzen sich durch

Die ab 2026 geplante Erweiterung der Hybrid-DRGs sorgt für Unmut in den Kliniken. Der erweiterte Katalog wurde gegen den Willen der DKG durchgesetzt und umfasst nun auch ehemals stationäre DRGs mit zweitägigem Aufenthalt. Während Vertragsärzt:innen profitieren, tragen Krankenhäuser die Zusatzkosten. Strukturelle Defizite und fehlende Kompensationen gefährden die wirtschaftliche Balance der stationären Versorgung.

13. August 2025
  • Ökonomie
  • Politik


Die zum 1. Januar 2026 geplante Erweiterung der Hybrid-DRGs stellt eine tiefgreifende Veränderung in der ambulanten und stationären Leistungsabrechnung dar. Der neue Katalog umfasst 101 OPS-Codes in sieben neuen Leistungsbereichen sowie Ergänzungen im Segment der Hernienchirurgie. Zentrale Neuerung ist die pauschale Abrechenbarkeit bei bis zu zwei Belegungstagen – ein Paradigmenwechsel, der ohne Zustimmung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, jedoch mit Unterstützung der KBV und GKV, beschlossen wurde.

Besonders betroffen sind Einrichtungen, die bislang keine effizienten ambulanten OP-Strukturen aufgebaut haben. Dort verschärft sich die ohnehin angespannte Erlössituation. Viele Vertragsärzt:innen profitieren von der neuen Regelung, da komplexe Fälle mit stationärer Kurzverweildauer künftig pauschal vergütet werden, ohne dass höhere Sach- oder Pflegekosten ausgeglichen werden.

In der Praxis zeigen sich bereits erste Divergenzen. Während Hernienchirurg:innen positive Effekte berichten, kritisieren spezialisierte Fußchirurg:innen massive Refinanzierungslücken. Der BDC fordert eine korrekte Anwendung der Kodier-Richtlinien, um Beanstandungen durch den MDK zu vermeiden.

Die Ambulantisierungsstrategie wird gesetzlich forciert und durch das Ziel flankiert, bis 2030 mindestens zwei Millionen Eingriffe in den ambulanten Sektor zu verlagern. Da die Selbstverwaltung keine Einigung erzielen konnte, erfolgte die Entscheidung unter Einschaltung eines neutralen Schlichters. Die Möglichkeit zur Kataloganpassung bleibt bestehen, doch der politische Wille zur schnellen Umsetzung dominiert. Eine Kompensation für stationäre Mehrkosten ist nicht vorgesehen.

Die Entscheidung beeinträchtigt das Gleichgewicht zwischen ambulanter und stationärer Versorgung – mit unklaren Folgen für die Zukunft der Krankenhäuser.

Quelle:

mediclass.de