Hybrid-DRGs auf Wachstumskurs: Katalog 2026 erweitert – Einigung ohne DKG

KBV und GKV-Spitzenverband haben im Alleingang rund 100 neue OPS-Kodes in den Hybrid-DRG-Katalog aufgenommen. Ziel: eine Million Fälle bis 2026. Die DKG zog nicht mit. Kardiologie, Gefäßoperationen, Hernienoperationen und laparoskopische Eingriffe rücken in den Fokus.

2. Mai 2025
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Der Hybrid-DRG-Katalog 2026 wächst deutlich: Gegen den Widerstand der DKG haben KBV und GKV-Spitzenverband rund 100 neue OPS-Kodes durchgesetzt. Der Beschluss im ergänzten Erweiterten Bewertungsausschuss markiert einen klaren Kurs in Richtung sektorgleicher Vergütung. Neu aufgenommen wurden vor allem kardiologische Eingriffe, laparoskopische Standardeingriffe sowie Eingriffe der Hernienchirurgie. Auch Leistungen mit kurzer Verweildauer – bis zu zwei Tagen – sollen künftig über Hybrid-DRGs abgerechnet werden. Damit wird die gesetzlich geforderte Zielmarke von einer Million Fällen deutlich überschritten. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Institut des Bewertungsausschusses kalkulieren derzeit die neuen Fallpauschalen. Ein weiterer Beschluss über den endgültigen Katalog ist für Mitte des Jahres vorgesehen. Ziel bleibt die Förderung des ambulanten Operierens und eine realistische Abbildung der Kosten. Anpassungen sind ausdrücklich möglich – auch im Hinblick auf bestehende Sachkostendefizite.

Der Beschluss sieht neben dem bereits bekannten Hybrid-DRG-Leistungskatalog ergänzende OPS-Kodes vor, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
  • Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen
  • Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
  • Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
  • Laparoskopische Appendektomie
  • Hernienchirurgie
  • Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
  • Frakturrepositionen

Quelle:

kbv.de


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