Pressemeldung

Hybrid-DRGs ohne Umwege abrechnen

Schnell, zuverlässig, umfassend: Die KVNO bietet für die Abrechnung von Hybrid-DRGs ein maßgeschneidertes Servicepaket an…

14. Oktober 2025
  • Ökonomie
  • MD
  • Praxis

In einer Onlineveranstaltung informiert die KV Nordrhein am 29. Oktober über das neue elektronische Abrechnungsverfahren und ihre Dienstleistung.

Seit Januar 2025 rechnen Ärztinnen und Ärzte Hybrid-DRG-Leistungen über ein neues elektronisches Datenaustauschverfahren ab. KBV und GKV-Spitzenverband hatten die Regeln dafür im März 2024 festgelegt, um ambulante Operationen zu stärken.

Die KV Nordrhein ist derzeit der einzige Abrechnungsdienstleister, bei dem die Abrechnungsdaten ohne Umwege direkt aus dem Praxisverwaltungssystem übermittelt werden können. Praxen schicken ihre Abrechnung einfach über den One-Click-Dienst per KIM an die KVNO. Die KVNO übernimmt die komplette Abwicklung. Abrechnungen und Zahlungen erfolgen monatlich.

Full Service bei niedrigen Kosten

Für diesen Service berechnet die KVNO 2,1 Prozent brutto (1,76 Prozent netto) des Auszahlungsvolumens. Diese Pauschale deckt sämtliche Dienstleistungen rund um die Erstellung, den Versand und das Monitoring der Abrechnungen ab – inklusive Mahnwesen, Zahlungsüberwachung und Support. Weitere Vorteile sind die Unterstützung bei strittigen Fällen. Die KVNO berät in allen Fragen der Abrechnung und vermittelt bei Problemen zwischen Krankenkasse und Arzt.

Voraussetzungen für die Abrechnung von Hybrid-DRGs

Wer Hybrid-DRGs über die KV Nordrhein abrechnen will, braucht eine Genehmigung zum ambulanten Operieren nach § 115b SGB V und muss die KVNO als Dienstleister für die Abrechnung beauftragen. Außerdem ist der Zugriff auf eine zertifizierte Grouper-Software notwendig. Die KVNO stellt einen solchen Grouper im Mitgliederportal kostenfrei zur Verfügung.

Hinweis: Anders als bei herkömmlichen Behandlungen, bei denen jeder Arzt für sich alleine abrechnet, rechnet im Fall der Hybrid-DRGs einer federführend für alle ab, die an der Erbringung der Leistung beteiligt waren. Ärztinnen und Ärzten, die beim ambulanten Operieren in Teams zusammenarbeiten, empfehlen wir daher, die Zusammenarbeit über einen Kooperationsvertrag zu regeln. Die KV Nordrhein bietet dazu einen Leitfaden an und zeigt auf, wie sich Honorare aufteilen lassen. Im KVNO-Portal können Teams ihre Honorarverteilung direkt hinterlegen.

Kostenlose Informationsveranstaltung

Die KV Nordrhein gibt in einer Onlineveranstaltung am 29. Oktober von 16 Uhr bis 17.30 Uhr einen kompakten Überblick über ihr Serviceangebot rund um Hybrid-DRGs, die Abrechnung in der Praxis und den rechtlichen Rahmen. Die Geschäftsführerin und Justitiarin der KVNO, Nina Hammes, ordnet gemeinsam mit Dr. Christoph Weinrich, Leiter des Stabsbereichs Recht der KBV, das Thema auch vor dem politischen Hintergrund der Ambulantisierung ein. Fragen beantworten außerdem Dirk Schultejans, Bereichsleiter Honorarabrechnung der KVNO sowie von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ricarda Maria Essel und Dr. Thomas Willaschek.

Quelle:
kvno.de

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