IGES-Gutachten bringt grundlegende Veränderungen im Verhältnis zwischen Krankenhäusern und Praxen
Diese Umstellung sorgt sowohl in stationären als auch in ambulanten Bereichen für erhebliche Aufregung
- Medizin
- Ökonomie
Bisher war eine klare Trennung zwischen Kliniken und Praxen gewährleistet. Der § 115b im Sozialgesetzbuch V regelte ausschließlich die Angelegenheiten der Krankenhäuser und sorgte für klare Zuständigkeiten. Jedoch leitet das IGES-Gutachten nun eine drastische Veränderung im System ein. Etwa 2.500 Eingriffe werden nun gemäß dem Vertrag für Ambulantes Operieren (AOP) als ambulante Prozeduren definiert. Diese Umstellung sorgt sowohl in stationären als auch in ambulanten Bereichen für erhebliche Aufregung…
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