IGES-Gutachten bringt grundlegende Veränderungen im Verhältnis zwischen Krankenhäusern und Praxen

Diese Umstellung sorgt sowohl in stationären als auch in ambulanten Bereichen für erhebliche Aufregung

28. Juni 2023
  • Medizin
  • Ökonomie

Bisher war eine klare Trennung zwischen Kliniken und Praxen gewährleistet. Der § 115b im Sozialgesetzbuch V regelte ausschließlich die Angelegenheiten der Krankenhäuser und sorgte für klare Zuständigkeiten. Jedoch leitet das IGES-Gutachten nun eine drastische Veränderung im System ein. Etwa 2.500 Eingriffe werden nun gemäß dem Vertrag für Ambulantes Operieren (AOP) als ambulante Prozeduren definiert. Diese Umstellung sorgt sowohl in stationären als auch in ambulanten Bereichen für erhebliche Aufregung

Quelle:

uroforum.de


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