InEK: Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern
Für 2026 liegen die Meldungen der Krankenhäuser zu pflegesensitiven Bereichen vor. Die Daten basieren auf den Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und stehen jetzt zur Verfügung…
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Ab sofort stellt das InEK Ihnen gem. § 137i Abs. 4a SGB V für das Jahr 2026 die Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grundlage des § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung übermittelt haben, zur Verfügung.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.