InEK: Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG
Fehlerverfahrens
- Ökonomie
Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlicht das InEK die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2024.
Im Bereich Datenlieferung gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG stellt das InEK Ihnen die Übersicht der
Hinweis- und Fehlermeldungen des Fehlerverfahrens für die unterjährige Datenübermittlung
und im Bereich Datenlieferung gem. § 21 Abs. 7 KHEntgG die Übersicht der
Hinweis- und Fehlermeldungen des Fehlerverfahrens für die quartalsweise Datenübermittlung zur Verfügung.
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Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.