InEK: DRG-Systemzuschlag für 2021 vereinbart
8. Dezember 2020
- Ökonomie
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2021 unverändert in Höhe von 1,66 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,40 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellt das InEK Ihnen ab sofort zur Verfügung.
Quelle:
g-drg.de

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