InEK: Informationen zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen 2022
- Pflege
Das InEK ist mit dem Schreiben vom 29. April 2022 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt worden, eine geeignete Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2022 unter Anpassung des Konzepts zur Abfrage und Übermittlung von Daten im Sinne des § 137i Abs. 3a SGB V durchzuführen. Ab sofort stellen wir den gezogenen Krankenhäusern die Anlage 2a (Ansprechpartner), Anlage 2b (Bankverbindung) und Anlage 3 (Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen) sowie das Konzept zur Verfügung.
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