InEK legt Konzept zur Krankenhaus-Vorhaltevergütung vor – Kritik an Systemlogik wächst

Das InEK hat sein Konzept zur Vorhaltevergütung vorgestellt. Kliniken warnen vor Mehrbelastung und Bürokratie statt Entökonomisierung…

24. November 2025
  • Ökonomie

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat fristgerecht sein Konzept zur Ermittlung des Vorhaltevolumens veröffentlicht. Grundlage sind historische § 21-Daten, auf deren Basis künftig ein Vorhalte-Casemixindex je Leistungsgruppe und Standort berechnet werden soll. Kritisch sehen Fachleute, dass steigende Leistungen einzelner Kliniken den Index anderer Häuser senken können. So entsteht ein Vergütungssystem, das nicht an realen Fixkosten orientiert ist, sondern sich an normativen Anteilen aus den DRG-Fallpauschalen ableitet. Der Vorhalteanteil von 60 Prozent wird nach Abzug der Pflegekosten zu Bewertungsrelationen umgerechnet, die 2026 erstmals im DRG-Katalog erscheinen sollen. Beobachter erwarten keine wirksame Entlastung der Krankenhäuser. Stattdessen drohen neue Anreize zu Fallzahlerhöhungen und zusätzliche Bürokratie. Nach aktuellem Stand soll das System ab 2028 wirken und 2030 vollständig greifen. Die Fachwelt fordert eine grundlegende Überarbeitung der Finanzierung im Sinne der Versorgungsziele.

Quelle:
curacon.de

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