InEK: Portal des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen freigeschaltet

5. Januar 2021
  • MD

Mit der Freischaltung des Portals kann der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung von den durch den Gesetzgeber benannten Institutionen angerufen werden. Die Antragsstellung erfolgt online unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de. Nähere Informationen zur Antragstellung sind der Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG, der Geschäftsordnung für den Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG sowie der Verfahrensbeschreibung zu entnehmen, die ebenfalls online verfügbar sind.

Quelle:

g-drg.de


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