InEK: PpUG-Nachweis-Vereinbarung für das Jahr 2026
Für das Jahr 2026 wurde die PpUG-Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen bundesweit beschlossen, wobei das InEK nun FAQs und Ausfüllhinweise für die Quartalsmeldungen im InEK-Datenportal bereitstellt…
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PpUG-Nachweis-Vereinbarung für das Jahr 2026
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2026 konsentiert.
PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2026 – FAQ und Ausfüllhinweise für InEK-Datenportal
Ab sofort stellt das InEK Ihnen eine FAQ mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2026 zur Verfügung. Außerdem stehen Ausfüllhinweise zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung (Quartalsmeldungen) zur Verfügung.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.