InEK veröffentlicht Berechnungskonzept für Vorhaltebudgets 2027
Das InEK hat sein aktualisiertes Konzept zur Ermittlung der Vorhaltebudgets für Länder, Leistungsgruppen und Krankenhausstandorte für das Kalenderjahr 2027 veröffentlicht…
- Ökonomie
Das InEK hat am 28. September 2026 das aktualisierte Konzept gemäß § 37 Absatz 1 Satz 5 KHG vorgelegt. Es beschreibt, wie die mit KHVVG und KHAG eingeführten Vorhaltebudgets für das Kalenderjahr 2027 berechnet werden.
Die Ermittlung erfolgt in drei Schritten. Zunächst wird das Vorhaltevolumen je Bundesland auf Basis der Leistungsdaten des Kalenderjahres 2024 berechnet. Dabei werden den Krankenhausfällen die DRGs und Vorhaltebewertungsrelationen des aG-DRG-Systems 2027 zugeordnet. Im zweiten Schritt wird dieses Landesvolumen anteilig auf die Leistungsgruppen aufgeteilt. Im dritten Schritt erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Krankenhausstandorte, wobei Fallzahlen aus den §-21-Daten des Jahres 2025 sowie von Landesbehörden übermittelte Planfallzahlen einfließen.
Für neue Leistungserbringer ohne eigene Daten wird der durchschnittliche Vorhalte-Casemixindex aller Standorte des Landes in der jeweiligen Leistungsgruppe verwendet. Mindestvorhaltezahlen haben für 2027 noch keine Auswirkung, da sie bisher nicht vorliegen.
Die Landesbehörden können ihre Daten bis zum 31. Dezember 2026 an das InEK übermitteln. Bis zum 28. Februar 2027 informiert das InEK die Krankenhausträger über die Höhe ihrer Vorhaltevolumen je Leistungsgruppe. Die tatsächliche Vergütung eines Vorhaltebudgets nach § 6b KHEntgG ist erst ab den Bescheiden für das Kalenderjahr 2028 relevant.
Download: Konzept gemäß § 37 Absatz 1 Satz 5 KHG für Kalenderjahr 2027, Stand: 28.09.2026
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