InEK: Veröffentlichung der Angaben der Krankenhäuser aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2021 des Pflegebudgets
- Ökonomie
Ab sofort stellt das InEK Ihnen die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG vom InEK zu veröffentlichenden Angaben aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung…
g-drg.de
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.