InEK: Veröffentlichung der Entgeltkataloge gem. § 21 Abs. 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
- Ökonomie
In § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt. Gemäß § 21 Abs. 10 Satz 5 KHG stellt das InEK Ihnen dazu um die variablen Sachkosten bereinigte Entgeltkataloge für die pauschalierenden Entgeltsysteme nach den §§ 17b und 17d KHG zur Verfügung …
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