Insolvenzverschleppung: Warum viele Unternehmen zu spät reagieren

Insolvenzverschleppung betrifft viele kleine und mittlere Betriebe. Häufig fehlt ein Krisenfrüherkennungssystem, hinzu kommen emotionale Faktoren und verzögerte Zahlungen der Kostenträger. Fachanwalt Bräuer empfiehlt klare Warnsignale zu beachten, frühzeitig Beratung einzuholen und die Liquiditätsplanung realistisch zu gestalten

26. August 2025
  • Ökonomie
  • Personal


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Insolvenzverschleppung tritt laut Fachanwalt Gregor Bräuer häufig auf und gefährdet Unternehmen existenziell. Gesetzlich ist ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit vorgeschrieben. Viele kleine Betriebe erkennen die Krise jedoch zu spät, da sie kein funktionierendes Frühwarnsystem haben. Hinzu kommt, dass Geschäftsleitungen aus Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden oft versuchen, den Betrieb mit privaten Mitteln zu stützen. Diese Verzögerung kann strafrechtliche Folgen haben und die Möglichkeit einer Eigenverwaltung ausschließen.

Besonders Pflegeanbieter stehen unter Druck, da Zahlungen von Kassen und Sozialämtern häufig verspätet eintreffen. Steigende Personal- und Sachkosten verschärfen die Situation zusätzlich. Bräuer empfiehlt eine realistische Liquiditätsplanung, frühzeitige Beratung durch Steuer- oder Sanierungsexperten sowie Gespräche mit Banken und Lieferanten. Factoring kann zur Liquiditätssicherung beitragen. Als Faustregel nennt er, dass der Personalaufwand 65 Prozent des Umsatzes nicht überschreiten sollte. Höhere Quoten gefährden die Wirtschaftlichkeit erheblich.

Quelle:

carevor9.de