Instagram-Story deckt falschen Arzt auf und führt zu Strafanzeige der Ärztekammer Niedersachsen

Das Landgericht Konstanz verurteilt einen 28-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Haft, nachdem er sich mit gefälschter Approbation als Arzt in einer Schönheitspraxis ausgegeben und dort 466 Eingriffe durchgeführt hat…

30. Oktober 2026
  • Personal
  • QM

Ein Mann mit gefälschter Approbation behandelte in einer Konstanzer Schönheitspraxis hunderte Patienten, bevor der Betrug auffiel.

Das Landgericht Konstanz verurteilte den geständigen 28-Jährigen wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Berufsbezeichnungen, gefährlicher Körperverletzung und Betrugs. Nach eigenen Angaben kaufte er die gefälschten Dokumente bei einem chinesischen Online-Anbieter und erhielt damit bei der Ärztekammer Niedersachsen einen Arztausweis.

Von März bis Mitte April 2026 führte er 466 Schönheitseingriffe mit Botox und Hyaluron durch. Laut Staatsanwaltschaft sollen mehrere Patientinnen und Patienten über Hämatome, hängende Augenlider, Krämpfe und Schmerzen geklagt haben. Bei einer Patientin soll er die Lippe mit einer Spritze durchstochen haben. Der Sachverständige erkannte keine Behandlungsfehler, bemängelte aber die lückenhafte Dokumentation. Er gab an, das Vorgehen sei vom Unternehmen vorgegeben worden.

Aufgeflogen ist er durch eine Instagram-Story, in der Dr. Rick und Dr. Nick den Mann als „Dr. Lukas“ vorstellten. Die Ärztekammer Niedersachsen erkannte ihn wieder und stellte Strafanzeige. Eine frühere Verurteilung blieb im Einstellungsprozess wohl unbemerkt.

Laut Medienberichten erhielt er noch am Tag des Bewerbungsgesprächs mit einer Personalerin und Dr. Rick die Zusage. Eine genaue Prüfung der Approbationsurkunde fand wohl nicht statt, ein Führungszeugnis wurde nicht eingeholt. Die Ermittler prüfen mögliche strafrechtliche Versäumnisse im Einstellungsprozess und richten sich vor allem gegen den Standortleiter und eine Personalverantwortliche.

Das Unternehmen fiel im Mai 2026 negativ auf. Ein Chatbot hatte die beiden als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“ sowie als „Fachärzte für ästhetische Medizin“ bezeichnet, was ein Gericht im Rahmen geschäftlicher Handlungen untersagte. Außerdem verstieß es durch Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern gegen das Heilmittelwerbegesetz.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle:
rechtsdepesche.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.