Intensivmedizin: Neue LOPS-Vorgaben setzen klare Maßstäbe
Ohne LG Intensivmedizin geht nichts mehr: Die neue LOPS-Richtlinie macht sie zum Schlüsselfaktor für das Krankenhauslevel und den Versorgungsauftrag – und das unabhängig vom Fallbezug. Wer künftig bestehen will, muss die Stufen, Kriterien und Prüfaufträge genau kennen.
- Ökonomie
KAYSERS CONSILIUM
Die neue LOPS-Richtlinie stellt die Leistungsgruppe (LG) Intensivmedizin auf neue Beine. Zentrale Neuerung: Die Zuweisung erfolgt standortbezogen durch die Landesplanungsbehörden oder die Krankenkassen. Der Medizinische Dienst (MD) prüft die jeweiligen Qualitätskriterien. Entscheidend ist dabei, welche Stufe – Mindestvoraussetzung, Komplex oder Hochkomplex – beantragt wird. Diese Einstufung beeinflusst nicht nur die Anerkennung der LG Intensivmedizin selbst, sondern auch die Erbringung weiterer komplexer Leistungen wie EPU/Ablation oder Pankreaseingriffe. Künftig sind diese an eine bestimmte Stufe der LG Intensivmedizin gekoppelt.
Eine Fallzuweisung durch den LG-Grouper erfolgt trotzdem nicht: Stark intensivmedizinische Fälle werden anderen Leistungsgruppen zugeordnet. Dennoch ist die LG Intensivmedizin essenziell, um als Krankenhaus die neuen Versorgungsebenen 1n bis 3U nach KHTG zu erreichen. Gemeinsam mit der LG Notfallmedizin bildet sie das Rückgrat für den Versorgungsauftrag.
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