Intensivmedizinische Komplexbehandlung: Anwesenheit von Intensivmedizinern zwingend erforderlich
Ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin muss auch am Wochenende – zumindest stundenweise – in der Klinik anwesend sein, wenn diese die intensivmedizinische Komplexbehandlung abrechnen will.
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Ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin muss auch am Wochenende – zumindest stundenweise – in der Klinik anwesend sein, wenn diese die intensivmedizinische Komplexbehandlung abrechnen will. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ohne die persönliche Anwesenheit eines Intensivmediziners (zumindest stundenweise täglich) am Wochenende die Abrechnung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (OPS 8.980.20) nicht zulässig ist…
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