IQWiG legt finale Methodik zur Berechnung von Mindestvorhaltezahlen vor
Das IQWiG hat die Methodik zur Ableitung von Mindestvorhaltezahlen final beschlossen. Die Empfehlungen bilden die Grundlage für künftige Vorgaben je Leistungsgruppe in der stationären Versorgung und sind Teil der Krankenhausreform…
- Ökonomie
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat die finale Methodik zur Berechnung von Mindestvorhaltezahlen für Krankenhäuser veröffentlicht. Vorausgegangen war ein öffentliches Stellungnahmeverfahren zu einem Entwurf aus dem September. Wesentliche methodische Anpassungen ergaben sich daraus nicht.
Die Berechnung stützt sich auf Qualitätsaspekte und wirtschaftliche Kriterien. Grundlage sind unter anderem bestehende Mindestmengenregelungen, Vorgaben medizinischer Fachgesellschaften sowie internationale Vergleichswerte. Die Empfehlungen sollen als Perzentil der jährlichen Behandlungsfallzahlen je Leistungsgruppe ausgewiesen werden.
Künftig kann das Bundesgesundheitsministerium das IQWiG mit der erstmaligen Festlegung und der regelmäßigen Weiterentwicklung der Mindestvorhaltezahlen beauftragen. Die Auswirkungen auf Standortzahl und regionale Verteilung analysiert anschließend das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Die endgültige Festlegung erfolgt per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates.
Nach Angaben des IQWiG ist eine erste Beauftragung Anfang 2026 vorgesehen. Die notwendigen Analysen könnten demnach im dritten Quartal 2026 vorliegen. Die Einführung der Mindestvorhaltezahlen ist im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz geregelt.
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