IQWiG übernimmt Empfehlungen für Mindestvorhaltezahlen in der Krankenhausversorgung
Mit der Krankenhausreform, der EU-Nutzenbewertung und neuen Screening-Methoden hat das IQWiG 2025 Aufgaben und Methodik grundlegend ausgebaut…
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Das IQWiG hat 2025 sein Aufgabenspektrum erheblich erweitert. Grundlage dafür ist die 2024 in Kraft getretene Krankenhausreform, die dem Institut die Aufgabe überträgt, wissenschaftliche Empfehlungen für Mindestvorhaltezahlen in Leistungsgruppen der Krankenhausversorgung zu erarbeiten. 2025 entwickelte das IQWiG dafür die erforderliche Methodik und erprobte neue Beteiligungsformate wie Workshops und Webinare.
Parallel dazu erarbeitete das Institut methodische Ansätze, um den Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsqualität auch bei seltenen Eingriffen und Erkrankungen bewerten zu können, wenn direkte Evidenz fehlt. Auf dieser Grundlage entscheidet der G-BA über Mindestmengen für komplexe Krankenhausbehandlungen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die erste vollständig eigenständig durchgeführte Modellierung zu einer Screening-Fragestellung. Am Beispiel des Darmkrebs-Screenings verglich das Institut mithilfe entscheidungsanalytischer Modelle verschiedene Strategien für Beginn und Intervalle des Screenings, um Entscheidungen des G-BA zu unterstützen.
Im Bereich Gesundheitsinformation startete das IQWiG zwei Sonderprojekte für Menschen mit Migrationserfahrung und andere schwer erreichbare Gruppen.
Von strategischer Bedeutung ist zudem der Start der europäischen Nutzenbewertung. Seit Januar 2025 werden onkologische Arzneimittel und neuartige Therapien EU-weit gemeinsam bewertet. Das IQWiG wirkt als Agentur an mehreren Joint Clinical Assessments mit.
Der Jahresbericht 2025 erscheint im digitalen Format, ergänzt durch einen audiobasierten Jahresrückblick mit Institutsleiter Thomas Kaiser und seiner Stellvertreterin Michaela Eikermann.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.