Ist die Weiterentwicklung eines Personalbemessungsinstruments Chance oder Risiko?

Die Abgabe eines Ergebnisses wie im Gesetz vorgegeben, wird damit ein sportliches Unterfangen

9. Mai 2023
  • Personal
  • Pflege

Dass die Weiterentwicklung eines Personalbemessungsinstruments [Pflegepersonalbemessung (WiWePP)] bis zum 31.12.2024 realisiert werden soll, ist im Gesetz geregelt. Das Bewerbungsverfahren läuft und die Angebotsfrist endet am 03.07.2023. Man kann damit rechnen, dass der Weiterentwicklungsauftrag nach der Sommerpause vergeben wird. Die Abgabe eines Ergebnisses wie im Gesetz vorgegeben, wird damit ein sportliches Unterfangen

Quelle:

pro-pflege.eu


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