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WebSeminar 19.06.24
"Basiskurs" EBM-Abrechnung
in der ASV nach §116b SGB V -
Ihr Spezialist für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -
Ihre Experten für die
Privatliquidation am
Krankenhaus und MVZ (GOÄ)
Informationstechnik
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Welche Möglichkeiten aber auch Gefahren birgt E-Health in der Zukunft?
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Vernetzung kontra Datenschutz?
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Welche neuen Möglichkeiten der internen und externen Vernetzungen gibt es?
Diese und mehr Fragen sind beispielsweise ein Schwerpunkt des Informatik-Bereichs. Hauptbestandteil der Krankenhaus-Informationstechnologie ist weiterhin das Krankenhausinformationssystem. Der Trend zu webbasierten Systemen, Mobile Computing, Software, Telemedizin und Datenschutz runden die Thematik ab. Dabei werden sowohl neue Cloud-Lösungen (Thema Krankenhaus 4.0) und Anknüpfungen vorgestellt als auch Konsequenzen für den einzelnen Patienten diskutiert (Gesundheitskarte).
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Sind unsere Krankenhäuser Cyberangriffen schutzlos ausgeliefert und wie kann der Gesetzgeber hier Verantwortung übernehmen?
In einer zunehmend digitalisierten Welt werden auch Krankenhäuser immer häufiger Ziel von Cyberangriffen. Allein im Jahr 2023 wurden 21 solcher Angriffe auf deutsche Kliniken registriert, die unter die BSI-Verordnung für Kritische Infrastrukturen fallen. Der Marburger Bund, eine der größten Gewerkschaften im Gesundheitswesen, fordert nun eine gesetzliche Grundlage, um Investitionen in die IT-Sicherheit von Krankenhäusern dauerhaft sicherzustellen. Der Krankenhauszukunftsfonds, der 4,3 Milliarden Euro für IT-Investitionen bereitstellt, sei zwar eine wichtige Grundlage, reiche aber auf Dauer nicht aus, so der Marburger Bund. In einem einstimmig beschlossenen Antrag mahnt der Marburger Bund, dass die IT-Sicherheitsstruktur der Krankenhäuser 'deutlich stärker' ausgebaut werden müsse, um langfristig einen ausreichenden Schutz vor Angriffen zu gewährleisten. Doch wie kann diese Forderung umgesetzt werden und welche Rolle spielt dabei der Gesetzgeber?...
Quelle: aerztezeitung.de - vdek
Zum Start des Organspenderegisters: vdek unterstützt die Entscheidungsfindung mit umfangreichem FAQ-Katalog zur Organspende
Ab dem 18. März 2024 können Bundesbürgerinnen und -bürger ab 16 Jahren ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende in einem digitalen Organspenderegister dokumentieren. Mit diesem Schritt möchte die Bundesregierung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft beitragen. Aus diesem Anlass hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) seine umfangreichen FAQ zum Thema Organspende aktualisiert. Neben den ergänzten Informationen, wie das neue Register funktioniert und wie es Schritt für Schritt weiterentwickelt werden soll, klären die FAQ über viele Aspekte zur Organ- und Gewebespende auf: Welche Organe und welches Gewebe können gespendet werden? Was ist der Hirntod? Was sind Entnahmekrankenhäuser und welche Verpflichtungen haben sie? ...
Quelle: vdek.com -
Die EU hat nach langen Verhandlungen ein Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz verabschiedet. Welche Regelungen beinhaltet der AI Act und welche Auswirkungen sind zu erwarten?...
Quelle: t3n.de -
Seit der Einführung des E-Rezepts zu Jahresbeginn klagen Patienten über erhebliche Wartezeiten bei der Einlösung ihrer Rezepte. Technische Schwierigkeiten und Übermittlungsprobleme verzögern den Prozess. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun Verbesserungen angekündigt und versprochen, die Probleme schnell zu lösen...
Quelle: rnd.de -
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte seit 2021 stößt bei der Freien Ärzteschaft (FÄ) auf durchgehenden und beständigen Widerstand. Die Umstellung der freiwilligen Zustimmung (Opt-In) zur ePA auf eine aktive Widerspruchsregelung (Opt-Out) für alle, die ab 2025 verpflichtend wird, erfolgt unter Druck des Bundesgesundheitsministeriums und zugunsten wirtschaftlicher Interessen des Gesundheitssektors und der IT-Branche. Dies kritisiert Wieland Dietrich, der erste Vorsitzende der FÄ, scharf...
Quelle: unternehmen-heute.de -
Freie Ärzteschaft zur ePA: Keine Sicherheit, kein Mehrwert – dafür Risiken für Anwender!
Seit 2021 führt die Politik eine elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte ein. Seitdem positioniert sich die Freie Ärzteschaft (FÄ) konsequent und regelmäßig dagegen und findet inzwischen immer mehr Verbündete. Denn bei der ePA würden die Daten nicht mehr in der Verantwortung von Praxen und Kliniken – und unter deren Schweigepflicht – oder in der Hand der Patienten verwaltet, sondern bei IT-Firmen in zentralen Clouds. Nicht einmal ein Prozent der Bürger habe bislang dieses zunächst freiwillige Angebot genutzt, weil auch sie offenbar keinen Benefit sahen.
Quelle: Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) -
Hilfsmittel-Leistungserbringer nicht weiter ausbremsen
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Verabschiedung des Digital-Gesetzes (DigiG) und Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetzes (GDNG) am 2. Februar 2024 im Bundesrat. „Damit haben wir eine klare gesetzliche Verankerung zahlreicher in der Digitalisierungsstrategie definierter und sinnvoller Maßnahmen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Quelle: bvmd.de - DKG
DKG zum Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz - Wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Patientenversorgung in Deutschland
Mit den jüngst im Bundestag beschlossenen Gesetzen werden maßgebliche Weichen zur verbesserten Digitalisierung und Datennutzung im Gesundheitswesen gestellt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt vor allem die beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte und die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke und zur Weiterentwicklung der Patientenversorgung. „Wir sind bei der Digitalisierung aktuell noch deutlich zurück. Spätestens in der Pandemie haben wir im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gesehen, wie schleppend und schlecht die Nutzung von Gesundheitsdaten bei uns ausgeprägt ist. Deshalb begrüße ich sehr, dass heute ein wichtiger Schritt gemacht worden ist. Selbstverständlich kann man im Detail einzelne Regelungen kritisch hinterfragen. Wichtig ist aber, dass die bisher extrem restriktive Regelung zur Gesundheitsdatennutzung nun zu Gunsten besserer Forschung und damit bessere Versorgung angegangen wird“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Quelle: dkgev.de -
Johanna Sell, Leiterin der Unterabteilung Versorgung und Krankenhauswesen im Bundesgesundheitsministerium, fordert dass Patienten mithilfe der elektronischen Patientenakte (ePA) die Abrechnungen ihrer Ärzte genauer überprüfen sollen. Dieser Schritt soll nicht nur das Bewusstsein für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen schärfen, sondern auch Patienten zu wachsamen Verbrauchern machen. Die ePA würde damit zum neuen Verbündeten im Kampf gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen...
Quelle: aerzteblatt.de -
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) will die Bundesregierung den Einsatz von Daten zur Unterstützung der Versorgung vorantreiben. Das GDNG greife die zunehmende Erwartungshaltung der Versicherten auf, dass ihre Krankenkassen sie etwa zielgerichtet auf Früherkennungen oder spezifisch für sie geeignete Versorgungsmodelle hinweisen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene zur Anhörung im Bundestag am Mittwoch (15. November). Daher begrüßen die Verbände die geplanten Regelungen ausdrücklich.
Quelle: AOK -
In Düsseldorf hat die größte Medizinmesse der Welt, die Medica, begonnen. Sie präsentiert nicht nur Neuheiten, sondern bringt auch alte Konflikte wieder auf die Bühne. NRW-Gesundheitsminister Laumann plant, Karl Lauterbachs Transparenzgesetz im Bundesrat zu stoppen...
Quelle: rp-online.de -
Sowohl KI als auch ChatGPT weisen das Potenzial auf, um die Patientenversorgung in Krankenhäusern zu revolutionieren. Doch muss dabei darauf geachtet werden, dass diese Technologien verantwortungsvoll und ethisch genutzt werden. Bevor diese Technologien vollständig nutzbringend eingesetzt werden können, sind noch zahlreiche Fragen und Herausforderungen zu klären...
Quelle: krankenhaus-it.de -
Ein chinesisches Sprichwort lautet: Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen. Betrachtet man die digitale Transformation im deutschen Gesundheitswesen, sind bei uns die Maurermeister der Nation am Werk. Im Vergleich mit anderen OECD- und EU-Staaten rangiert Deutschland abgeschlagen auf dem vorletzten Platz...
Quelle: krankenhaus-it.de -
Bei Gesundheitsdaten ist aufgrund der besonderen Sensibilität größte Vorsicht geboten. Dennoch müssen Patientendaten teilweise an Dritte weitergegeben werden - sei es zu Abrechnungszwecken oder erforderlich aus gesundheitlicher Sicht. Doch welche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten?...
Quelle: esanum.de -
Erst kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Rolle der Künstlichen Intelligenz (KI) für das deutsche Gesundheitswesen hervorgehoben: durch KI seien deutliche Verbesserungen der medizinischen Versorgung möglich. In einem Podiumsgespräch mit Microsoft-CEO Satya Nadella führte Lauterbach nun weiter aus, wie die KI auch die medizinische Forschung verändern kann...
Quelle: PresseBox -
Europäisches Parlament verhandelt über Gesetz zur künstlichen Intelligenz (KI) und deren Konformität mit EU-Werten
Das Europäische Parlament hat kürzlich Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufgenommen, um das Gesetz zur künstlichen Intelligenz (KI) in seiner endgültigen Form zu gestalten. Die vorgeschlagenen Bestimmungen sollen sicherstellen, dass KI, die in der EU entwickelt und verwendet wird, vollständig den Rechten und Werten der Europäischen Union entspricht...
Quelle: krankenhaus-it.de - MDR
Dänemark vs. Deutschland: Ein Blick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen
Dänemark wird für seine Fortschritte im digitalen Gesundheitswesen gelobt, während Deutschland hinterherhinkt. Trotz geplanter Reformen des Bundesgesundheitsministeriums gibt es in Deutschland Widerstand gegen Veränderungen. Dr. Johannes Uhrenholt-Heindl gibt Einblicke in die Unterschiede und Herausforderungen beider Systeme...
Quelle: mdr.de -
APONA: KI-System zur Prognose und Optimierung von Notfallbehandlungen
Ein Blick auf das zukunftsweisende Forschungsprojekt am Campus Lübeck.
Die steigende Anzahl von Patienten in Notaufnahmen ist eine weit verbreitete Herausforderung im Gesundheitswesen. Das UKSH in Schleswig-Holstein hat darauf reagiert und das APONA-Projekt mit einer Förderung von 563.800 Euro ins Leben gerufen. Dieses Projekt ist eine Zusammenarbeit zwischen dem UKSH, dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und der singularIT GmbH. Das Hauptziel von APONA ist die Nutzung von KI zur Optimierung von Notaufnahme-Prozessen, einschließlich Ressourcenmanagement und Patientenbetreuung.
Das Projekt wird am Campus Lübeck getestet und zielt darauf ab, den gesamten Notfallablauf zu verbessern. Dr. Sebastian Wolfrum, Leiter der Interdisziplinären Notaufnahme am UKSH, erläutert, dass APONA retrospektive Notaufnahmedaten analysiert, um relevante prognostische Algorithmen zu identifizieren und sie in Echtzeit während der Behandlung einzusetzen. Dies soll die Entscheidungsfindung und Ressourcenkalkulation unterstützen.
Prof. Dr. Ralf Möller, Wissenschaftlicher Direktor des Forschungsbereichs Stochastische Relationale KI im Gesundheitswesen am DFKI, betont die Bedeutung des Einsatzes von APONA in Echtzeit, um die Prozessunterstützung zu optimieren...
Darüber hinaus eröffnen sich weitere Anwendungsmöglichkeiten für APONA, darunter die Identifizierung von Patienten, die stationäre Behandlung benötigen, die Prognose der Verweildauer von Patienten auf Behandlungsbetten, die individuelle Bestimmung von Diagnose- und Therapieansätzen sowie die Vorhersage von Diagnoseverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit negativer Ergebnisse.
Quelle: krankenhaus-it.de -
Das Kabinett hat heute die Entwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz - DigiG) sowie eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.
Quelle: bundesgesundheitsministerium.de -
Recht – Medizin – digital: Gesetze und Normen der digitalen Transformation
Alexandra JorzigMWV Medizinisch Wissenschaftliche VerlagsgesellschaftRecht – Medizin – digital: Gesetze und Normen der digitalen Transformation
Alexandra Jorzig- MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
- ISBN-13: 978-3954667925
- ISBN-10: 3954667924
- 1. Edition
- 170 Seiten
- Erscheinungsjahr 2023
49,95 €Die digitale Medizin wird das Gesundheitssystem revolutionieren. Die dabei entstehenden rechtlichen Herausforderungen sind gerade unter der Prämisse spannend, dass sich die digitale Medizin in einer Schnelligkeit entwickelt, die auch zukünftig eine stetige Anpassung erfordern wird. Der Datenschutz dient hier als passendes Beispiel, da er nicht selten als Hemmnis von Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung gesehen wird. Die digitale Transformation der Medizin ist eine interdisziplinäre Aufgabe, die nicht nur zwingend umgesetzt, sondern bei der auch das Thema Recht mitgedacht werden muss. Im vorliegenden Werk vermitteln Rechtsexperten eine stark praxisorientierte Übersicht über die wesentlichen Gesetze der digitalen Gesundheitsverordnung. Dabei werden Sinn, Motive, Zweck und Kernaussage der Gesetze betrachtet und in den Kontext der digitalen Medizin eingeordnet. Außerdem werden die digitalen Tools und Anwendungen mit ihren spannenden Herausforderungen erläutert, die die digitale Transformation der Medizin erleichtern können. Des Weiteren ordnet das Werk die genannten digitalen Tools in die großen Rechtsfelder Berufsrecht, Haftungsrecht, Strafrecht etc. ein.