Jede zweite HNO-Abteilung vor dem Aus
Die Krankenhausreform verändert die HNO-Heilkunde tiefgreifend. Neue Mindestvorgaben, Leistungscapping und Zentralisierungen gefährden zahlreiche Standorte. Eine aktuelle Simulation zeigt: Mehr als die Hälfte der HNO-Abteilungen wird künftig keine Rolle mehr spielen.
- Ökonomie
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nimmt die Bundesregierung tiefgreifende Strukturveränderungen in der stationären HNO-Heilkunde in Angriff. Auf Basis bundesweiter Leistungsdaten wurde eine Simulation durchgeführt, die die Auswirkungen der neuen Qualitätsvorgaben – wie Personaluntergrenzen, Vorhaltefallzahlen und Leistungsgruppenstruktur – konkret analysiert. Zwei Leistungsgruppen („Allgemeine HNO“ und „Cochleaimplantate“) sollen künftig das Leistungsgeschehen abbilden. Mindestanforderungen wie drei HNO-Fachärzt:innen in Vollzeit und technische Ausstattung sind dabei Grundvoraussetzung. Das Ergebnis der Analyse ist eindeutig: 53 % der HNO-Abteilungen erfüllen aktuell nicht die personellen Anforderungen. Bei Einführung einer Mindestvorhaltezahl von 1415 Fällen würden rund 70 % der heutigen Standorte keine Zuweisung mehr erhalten. Onkochirurgische Leistungen sollen nur noch durch Einrichtungen mit entsprechendem Mindestvolumen vergütet werden. Dadurch droht insbesondere kleineren Standorten der Ausschluss. Trotz mancher Erholungsanzeichen nach der Pandemie zeigt die HNO-Fachstruktur eine starke Fragmentierung. Die Konsequenz: Zentralisierung, Reduktion kleiner Abteilungen und mögliche Risiken für Weiterbildung. Das Ziel der Entbürokratisierung wird verfehlt, die erhoffte Entökonomisierung bleibt aus. Die Reform birgt das Potenzial zur Spaltung des Fachgebiets und stellt das Belegarztwesen auf den Prüfstand.
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