Kabinett beschließt Geheimdienstgesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken der Ärzteschaft

Ärzte und Psychotherapeuten bleiben in der vom Kabinett beschlossenen Geheimdienstreform ohne absoluten Berufsgeheimnisschutz. KBV und Bundesärztekammer sehen das Patientengeheimnis gefährdet…

14. August 2026
  • Politik

Das Bundeskabinett hat eine Reform der Nachrichtendienste beschlossen, die Ärzte und Psychotherapeuten vom Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger ausschließt. Seelsorger, Verteidiger, Abgeordnete sowie Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände genießen diesen Schutz künftig, Mediziner hingegen nicht.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht darin einen verfassungswidrigen Eingriff in das Patientengeheimnis. Das Vertrauen zwischen Patienten und Behandlern werde systematisch geschwächt, da ein Heilerfolg davon abhänge, dass sich Patienten vollständig offenbaren könnten. Die KBV verweist zudem auf bereits bestehende Offenbarungspflichten für Ärzte und Psychotherapeuten und spricht von tiefgreifenden verfassungsrechtlichen und praktischen Bedenken.

Die Bundesärztekammer kritisiert konkret die neuen Befugnisse der Nachrichtendienste: Abhören und Aufzeichnen nicht-öffentlich gesprochener Worte sowie das heimliche Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen seien mit dem Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses nicht vereinbar.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wies die Kritik zurück und betonte, die Reform passe die staatlichen Fähigkeiten an aktuelle Bedrohungslagen an. Kanzleramtschefin Nina Warken versicherte, der Kernbereich des Arzt-Patienten-Verhältnisses bleibe besonders geschützt. Das Gesetz wird als nächstes vom Bundestag beraten.

Quelle:
aok.de

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