Pressemeldung

Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück

Der BDPK bedauert, dass der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) deutlich hinter den Erfordernissen zurückbleibt, die die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen gewährleisten kann.

10. Oktober 2025
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„Vermeintliche Strukturqualitätskriterien in den Leistungsgruppen erreichen allenfalls das Ziel, kleinere Krankenhäuser zu schließen. Echte Qualitätsverbesserungen gehen von diesen Kriterien nicht aus. Sehr wahrscheinlich werden viele Krankenhäuser versuchen ‚nachzurüsten‘ und alles dafür tun, diese Strukturkriterien erfüllen zu können. Dies ist teuer und nur bedingt qualitätsförderlich“, so Dr. Hans-Heinrich Aldag, Präsident des BDPK. Die privaten Klinikbetreiber hätten sich ein mutiges Bekenntnis zu einem System echter Ergebnisqualitätsmessung und zu mehr Wirtschaftlichkeit bei der Patientenversorgung gewünscht.

Stattdessen scheint der Fokus weiterhin darauf zu liegen, die Elemente des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), insbesondere Angebotssteuerung über Strukturvorgaben und Eingriffe des Bundes in die Krankenhausplanung der Länder zu verteidigen. Der Verband kritisiert, dass nun plötzlich die Krankenkassen über die Krankenhausplanung mitentscheiden dürfen, obwohl sie weder die Investitionskosten tragen noch für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich sind. Genauso fragwürdig wäre es, wenn die Krankenhäuser, mit ihrer Zustimmung Einfluss auf die Zahl der Krankenkassen nehmen würden.

Fraglich ist auch die Vorhaltefinanzierung mit den Mindestvorhaltezahlen. Beide Elemente passen schlicht nicht zusammen. Die Vorhaltefinanzierung soll vorgehaltene Strukturen im Krankenhaus finanziell absichern, unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten kommen oder nicht. Die Mindestvorhaltezahlen hingegen sind ein Instrument der Qualitätssicherung, das Gelegenheitsversorgung ausschließen soll. Diese passen als Qualitätssicherungsinstrument allenfalls zur Krankenhausplanung mit Leistungsgruppen.

Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, im parlamentarischen Verfahren mit einem klaren Bekenntnis zu Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenhausversorgung die ordnungspolitischen Fehler der Krankenhausreform zu korrigieren, so Aldag.

Hinweise zur Positionierung des BDPK finden Sie in der Stellungnahme zum Referentenentwurf auf unserer Webseite.

Quelle:
bdpk.de

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