Kabinettsentwurf liegt vor, mehr Verantwortung für Pflegekräfte
Die Bundesregierung reaktiviert das Pflegekompetenzgesetz und legt einen überarbeiteten Entwurf vor. Pflegekräfte sollen künftig mehr Entscheidungsfreiheit erhalten und Tätigkeiten übernehmen, die bisher Ärzt:innen vorbehalten waren, beispielsweise in der Wundversorgung. Ziel ist es, die Pflegeberufe aufzuwerten, Versorgungsprozesse zu beschleunigen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Reform soll die interprofessionelle Zusammenarbeit stärken und neue Versorgungsmodelle ermöglichen.
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Der Kabinettsentwurf für das Pflegekompetenzgesetz setzt auf eine deutliche Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen. Kernpunkt ist die gesetzliche Verankerung erweiterter Entscheidungsbefugnisse für Pflegekräfte. Sie sollen künftig bestimmte Tätigkeiten übernehmen können, die bisher ausschließlich Ärzt:innen vorbehalten waren. Dazu zählen Aufgaben wie die eigenständige Durchführung der Wundversorgung.
Mit der geplanten Regelung wird ein rechtlich verbindlicher Rahmen geschaffen, der Kompetenzen klar definiert und Haftungsfragen absichert. Ziel ist eine Harmonisierung der Verantwortlichkeiten, um Versorgungsprozesse zu beschleunigen und den Personaleinsatz effizienter zu gestalten.
Das Gesetz soll zudem verhindern, dass bisherige Graubereiche bestehen bleiben. Durch die exakte Festlegung der Kompetenzen werden Pflegekräfte rechtlich handlungssicher. Gleichzeitig bleiben ärztliche Kernaufgaben unangetastet.
Der Entwurf greift eine Initiative aus der vergangenen Legislaturperiode auf, die nicht umgesetzt wurde. Nun soll die Verabschiedung den Weg für eine rechtssichere Aufgabenverlagerung im Gesundheitswesen ebnen.
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