Karlsruhe weist Eilanträge ab: Bundestag und Bundesrat dürfen abstimmen
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von Grünen und Linken gegen die Gesundheitsreform abgewiesen. Der Bundestag kann das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden…
- Politik
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Juli 2026 Eilanträge gegen die Gesundheitsreform der schwarz-roten Koalition zurückgewiesen. Damit steht einer Abstimmung im Bundestag am 10. Juli 2026 nichts mehr im Weg.
Abgeordnete der Grünen, der Linken sowie die Linken-Fraktion hatten in getrennten Anträgen argumentiert, die Beratungszeit sei zu kurz gewesen. Kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge der Regierung hätten in der verbleibenden Zeit nicht ausreichend geprüft werden können. Der Zweite Senat wies diese Argumentation zurück.
Die Reform sieht massive Einsparungen im Gesundheitswesen vor. Versicherte werden durch Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung sowie höhere Zusatzbeiträge belastet. Den Bundeszuschuss an die gesetzlichen Kassen senkt die Regierung ab, allerdings weniger stark als ursprünglich geplant. Bundeskanzler Friedrich Merz begründete die Reform mit drohenden Beitragssatzanstiegen, die Beschäftigung in Deutschland gefährden würden.
Gegen das Gesamtpaket gibt es seit Wochen breiten Widerstand. Der Präsident des Landkreistages, Achim Brötel, kritisierte, kommunale Krankenhäuser stünden weiter unter massivem wirtschaftlichem Druck. ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler warnte, das Gesetz werde die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern drastisch verschlechtern und zehntausende Arbeitsplätze kosten. Auch Kommunen und Ärzteschaft hatten sich gegen die Reform ausgesprochen.
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