Kartellamt warnt vor Klinikfusionen ohne Wettbewerbskontrolle – Patientenwohl gefährdet

Die neue Krankenhausreform setzt die wettbewerbsrechtliche Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes bis 2030 aus. Kartellamtschef Andreas Mundt warnt vor den Folgen: Die Wahlmöglichkeiten der Patienten würden eingeschränkt und es könnten monopolartige Strukturen entstehen.

23. Oktober 2024
  • Politik


Mit der Krankenhausreform 2024 wird die Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes bis Ende 2030 ausgesetzt, so dass Krankenhausfusionen ohne kartellrechtliche Prüfung vollzogen werden können, wenn die Landesplaner zustimmen. Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes, warnt vor den möglichen Folgen dieser Entscheidung, darunter die Einschränkung der Wahlmöglichkeiten für Patienten und die Schaffung regionaler Monopole. Unklar sei, wie die Länder die Entscheidungskriterien festlegen und ob betroffene Krankenhäuser dagegen klagen könnten. Die Regelung soll der raschen Konsolidierung der Krankenhauslandschaft im Rahmen der Krankenhausreform dienen…

Quelle:

bibliomedmanager.de


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