KBV: Coronavirus – Empfehlungen zum Kodieren mit Kodierbeispielen (Stand 01.04.2021)

29. März 2021
  • Ökonomie

Für die Kodierung von SARS-CoV-2 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es eigene Diagnoseschlüssel. Ab 1. April 2021 kommen zwei Kodes im Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 hinzu. Im Folgenden wird erläutert, wann welcher Schlüssel der richtige ist und welche Kodes in welchen Fällen zusätzlich anzugeben sind …

Quelle:

kbv.de


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